§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform byteCapital. Betreiberin der Plattform und Arbeitgeberin der Tester ist die byteCapital GmbH (nachfolgend „byteCapital“ oder „wir“). Die AGB gelten gegenüber den registrierten Nutzern und Bewerbern (nachfolgend „Tester“) sowie gegenüber Unternehmenskunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die individuellen Arbeitsbedingungen der Tester — insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Stundenlohn und Beschäftigungsform — regelt ausschließlich der jeweilige Arbeitsvertrag mit der byteCapital GmbH. Bei Widersprüchen geht der Arbeitsvertrag diesen AGB vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Testers oder Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, byteCapital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die byteCapital GmbH betreibt die Plattform byteCapital und erbringt Qualitätstests für Unternehmenskunden mit eigenen, bei ihr angestellten Testern. byteCapital ist kein Vermittler: Vertragspartner der Auftraggeber ist ausschließlich die byteCapital GmbH. Der Tester wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei eines Auftraggebers.
(2) Die Testleistungen umfassen insbesondere:
• App-Testing (Test von mobilen Anwendungen)
• Website-Testing (Webseiten & Plattformen)
• In-Store-Testing (Tests vor Ort in Geschäften)
(3) Tester sind Arbeitnehmer der byteCapital GmbH — je nach Vereinbarung als geringfügig Beschäftigte (Minijob) oder in Teilzeit. In der Plattform angezeigte „Aufträge“ bzw. „Testaufträge“ sind Arbeitsanweisungen und Einsätze im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses, keine eigenständigen Werk- oder Dienstverträge.
§ 3 Bewerbung und Einstellung
(1) Die Tätigkeit als Tester setzt eine erfolgreiche Bewerbung über die Plattform und den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit der byteCapital GmbH voraus. Die Registrierung auf der Plattform begründet für sich genommen noch kein Arbeitsverhältnis.
(2) Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
(3) Im Rahmen von Bewerbung und Einstellung sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
• Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
• Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
• Bankverbindung (IBAN) für die Lohnzahlung
• Steuerliche Angaben (z. B. Steueridentifikationsnummer) für die Lohnabrechnung
• Gültiger Ausweis (zur Identitätsprüfung)
(4) Ein Anspruch auf Einstellung besteht nicht. byteCapital kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Einsätze und Durchführung
(1) Verfügbare Einsätze (Testaufträge) werden dem Tester über die Plattform angezeigt bzw. zugewiesen. Sie sind Arbeitsanweisungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit der byteCapital GmbH.
(2) Der Tester führt die Einsätze sorgfältig und gemäß den jeweiligen Einsatzbeschreibungen durch.
(3) Vorgegebene Fristen und Zeitfenster sind einzuhalten. Ist der Tester verhindert, teilt er dies unverzüglich mit.
(4) Die Qualität der Arbeit wird von byteCapital geprüft. Mängel in der Ausführung werden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses behandelt (z. B. Feedback oder Nachbesserung); die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Rechte des Testers bleiben unberührt.
§ 5 Lohn und Auszahlung
(1) Der Tester erhält einen festen, im Arbeitsvertrag vereinbarten Stundenlohn. Der Lohn berechnet sich aus den geleisteten Stunden multipliziert mit dem vertraglichen Stundensatz.
(2) Die Auszahlung erfolgt nach dem Vormonatsprinzip: Der Lohn für einen Kalendermonat wird am letzten Werktag des Folgemonats auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
(3) Die Lohnabrechnung erfolgt durch die byteCapital GmbH als Arbeitgeberin. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden im gesetzlichen Rahmen vom Arbeitgeber abgeführt — bei geringfügiger Beschäftigung über die Pauschalabgaben, im Übrigen über die reguläre Lohnabrechnung. Eine gewerbliche Anmeldung oder eine Versteuerung als Selbstständiger ist nicht erforderlich.
(4) Lohnhöhe, Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang regelt im Einzelnen der Arbeitsvertrag.
§ 6 Pflichten des Testers
Der Tester verpflichtet sich:
• Wahrheitsgemäße Angaben im Bewerbungsverfahren und auf der Plattform zu machen
• Einsätze sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen
• Vertrauliche Informationen aus Einsätzen geheim zu halten
• Zugangsdaten und Einsätze nicht an Dritte weiterzugeben
• Sich an die Anweisungen in den Einsatzbeschreibungen zu halten
• byteCapital über Änderungen seiner Daten unverzüglich zu informieren
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Der Tester verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere über Auftraggeber, Testinhalte und Testergebnisse.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
(3) Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht kann zur Sperrung des Plattform-Zugangs, zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und zu Schadensersatzansprüchen führen.
§ 8 Haftung
(1) byteCapital haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
(3) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für Schäden, die der Tester im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht, gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung (innerbetrieblicher Schadensausgleich).
§ 9 Kündigung und Sperrung
(1) Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen und -regeln.
(2) byteCapital ist berechtigt, den Zugang zur Plattform bei Verstößen gegen diese AGB oder gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sperren. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben davon unberührt.
(3) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ausstehender Lohn im Rahmen der regulären Lohnabrechnung ausgezahlt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der byteCapital GmbH. Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.